Ab dem 1. Juli 2008 ist für Wohngebäude, die vor 1966 erstellt wurden, bei Verkauf oder Vermietung den Interessenten der Energieausweis zur Verfügung zu stellen. Ab dem 1. Januar 2009 gilt dies für alle Wohngebäude. Für Neubauten ist schon heute ein Energiebedarfsausweis zu erstellen. |