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 Energieausweis
   Energieausweis
 

Mit Inkrafttreten der Energieeinsparverordnung EnEV 2007 haben Käufer und Mieter von Immobilien das Recht, sich vor dem Vertragsschluss einen Energieausweis vorlegen zu lassen. Bestehende Vertäge sind hiervon nicht betroffen.

Für den Käufer oder Mieter einer Immobilie bietet sich durch den Energieausweis die Möglichkeit, die zu erwartenden Heizkosten abzuschätzen.
   Wohngebäude
 
Ab dem 1. Juli 2008 ist für Wohngebäude, die vor 1966 erstellt wurden, bei Verkauf oder Vermietung den Interessenten der Energieausweis zur Verfügung zu stellen. Ab dem 1. Januar 2009 gilt dies für alle Wohngebäude.

Für Neubauten ist schon heute ein Energiebedarfsausweis zu erstellen.
Wohnhaus
   Nicht-Wohngebäude
 
Für Nicht-Wohngebäude besteht die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises im Vermietungs- und Verkaufsfall ab dem 1. Juli 2009.
   Ansprüche aus dem Energieausweis
 
Der Energieausweis hat ausschließlich einen informierenden Charakter. Aus dem Energieausweis können keine Ansprüche z.B. auf Durchführung von Modernisierungen erhoben werden.
   Angebot der BauMedia
 
Für Ihre Kunden bietet die BauMedia AG ein Full-Service-Angebot, das die kompletten Leistungen zum Thema Energieausweis beeinhaltet - vom einzelnen Energieausweis bis zur Erstellung von Energieausweisen für größere Wohnungsbestände.

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